Der moderne Rechtsstaat hat preußische Wurzeln. Friedrich der Große beauftragte im Jahre 1780 den Grafen von Carmer und den Justizbeamten Carl Gottlieb Svarez mit der Abfassung eines allgemein gültigen Gesetzes, das 1794 als "Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR)" in Kraft trat. Die Grund- und Menschenrechte unseres Grundgesetzes finden sich bereits im ALR von 1794. Noch früher und zum ersten Mal in Europa wurden in Preußen die Hexenprozesse (1714) und die Folter (1740) abgeschafft. Den entscheidenden Anstoß lieferte der Hallesche Jurist und Aufklärer Christian Thomasius. Thomasius war der Erzieher einer berufstüchtigen und verantwortungsbewussten Juristengeneration, die als Hochschullehrer, Verwaltungsbeamte und Richter den Ruf Preußens als Rechtsstaat begründeten.
Den ersten internationalen Vertrag haben die USA 1785 mit Preußen abgeschlossen. Der Vertrag enthält Bestimmungen über internationales Recht, besonders über die Behandlung von Privateigentum bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Erwähnt auch die Rücksichtnahme auf das Leben von Soldaten. Es sind Bestimmungen, die Friedrich der Große in den Vertrag hat einführen wollen. Franklin, der amerikanische Gesandte, hat sich dem angeschlossen. Der Vertrag ist ins allgemeine Völkerrecht eingegangen und entspricht den völkerrechtlichen Bestimmungen noch heute.
Die wirtschaftliche und politische Einigung Deutschlands 1871 zum Deutschen Reich forderte von den 25 Bundesstaaten und Städten die Einheit von Gesetzen und Verordnungen, von Währung, Gewichten und Maßen. 1877 wurde das Reichsgericht in Leipzig erbaut. Seit langem wieder ein gemeinsames deutsches Gericht. Gekrönt wurde diese Rechtseinheit mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das im Jahre 1900 in Kraft trat. Es förderte die Rechtseinheit und die Rechtssicherheit, die für den wirtschaftlichen Aufbau unumgänglich war. Auch viele europäische und außereuropäische Länder haben das deutsche BGB als führendes Gesetz übernommen. Dazu gehören Japan, Brasilien, Türkei u.a.



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